Regelwerk Zur Benutzung Der Wasserrutschen
- Die Benutzung der Wasserrutschen erfolgt auf eigene Verantwortung unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und nur mit sicheren Schwimmkenntnissen.
- Die Rutschen dürfen nur unter Beachtung der Anweisungen und Regeln der auf den Rutschen angebrachten Piktogramme (Zeichnungen) benutzt werden. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Markierungen zu interpretieren, wenden Sie sich bitte an den Rutschenpersonal. Den Anweisungen des Rutschenpersonals und der Rettungsschwimmer ist bedingungslos Folge zu leisten.
- Bitte benutzen Sie die Anlage mit besonderer Sorgfalt!
- Das Rutschen ist nur von der Startposition aus erlaubt. Die Rutschen dürfen nur in der Fahrtrichtung benutzt werden. Die Verwendung von eigenem Schwimmreifen oder Schwimmhilfen ist nicht gestattet. Auf Rutschen mit Hilfsmitteln dürfen nur die vorgeschriebenen Hilfsmittel verwendet werden!
- Das Besteigen der Rutsche von unten, von der Seite usw. ist verboten.
- Das Tragen von Schmuck, Brillen usw. oder anderen Gegenständen, die beim Rutschen zu Verletzungen führen können, ist verboten.
- Gäste müssen die Rutschen mit gepflegten und geschnittenen Nägeln benutzen. Weiterhin müssen die Haare so getragen werden, dass sie während der Nutzung der Erlebniselemente keinen Unfall oder keine Verletzung verursachen können.
- Benutzt der Gast die Rutsche mit Schmuck, Armbanduhren, Brillen oder Haarnadeln und entsteht dem Betreiber oder einer anderen Person dadurch Schaden oder Verletzung, so ist der Gast schadenersatzpflichtig bzw. trägt die Verantwortung für den Schaden.
- Beim Start ist ein angemessener Abstand einzuhalten, um ein gegenseitiges Aufeinanderrutschen zu vermeiden. Bis zum Eintauchen in das Becken darf keine weitere Person starten. Das Rutschen darf beim Erleuchten der grünen Lampe beginnen.
- Die Rutschen dürfen nicht benutzt werden von: Personen mit Fieber, ansteckenden oder Hautkrankheiten; Kranken mit krampfartiger Bewusstlosigkeit (z.B. Epilepsie); Herzkranken; Personen mit offenen Wunden; Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit; Personen, die unter dem Einfluss von Drogen, berauschenden Mitteln oder Alkohol stehen.
- Seh- oder hörgeschädigte Gäste dürfen die Rutsche nur unter Aufsicht einer ständigen Begleitperson bzw. unter deren alleiniger Verantwortung benutzen.
- Kinder unter 100 cm Schulterhöhe dürfen die Rutschen nicht benutzen, weder mit noch ohne Aufsicht von Erwachsenen.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen die Rutsche nur unter Aufsicht eines Elternteils oder einer erwachsenen Aufsichtsperson und auf deren alleiniger Verantwortung benutzen.
- Die Höhen- und Gewichtsbegrenzungen für jede Rutsche müssen immer beachtet werden.
- Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Regelung entstehen, müssen von der Person, die den Schaden verursacht hat, ersetzt werden.