Barack Thermal Resort, Tiszakécske

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Angaben zum Dienstleister

Tiszaparti Termálfürdő Kemping és Étterem Kft.
Firmensitz: H-6060 Tiszakécske, Szabolcska M. utca 43.
Firmenregisternummer: 03-09-112661
Steuernummer 13529507-2-03

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ regeln die Nutzung der Dienstleistungen des Barack Thermal Hotel & Spa.

2.2. Besondere, individuelle Bedingungen sind kein Bestandteil der veröffentlichten Vertragsbedingungen, schließen jedoch nicht den Abschluss separater Vereinbarungen mit Reisebüros und Veranstaltern aus, die von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich sein können.

3. Vertragspartner

3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast genutzt.

3.2. Wenn eine Bestellung für die Dienstleistungen direkt vom Gast beim Dienstleister aufgegeben wird, ist der Gast der Vertragspartner. Der Dienstleister und der Gast zusammen werden Vertragsparteien (im Folgenden: Vertragsparteien), wenn die Bedingungen erfüllt sind.

3.3. Wenn eine Bestellung für die Dienstleistungen von einem Dritten (im Folgenden als Agent bezeichnet) im Namen des Gastes aufgegeben wird, gelten für die Bedingungen der Zusammenarbeit die Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Dienstleister und dem Agent. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu untersuchen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

4. Abschluss des Vertrags, Buchungsart, Änderung, Benachrichtigungspflicht

4.1. Der Dienstleister sendet dem Gast auf seine schriftliche oder mündliche Anfrage hin ein Angebot. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Versenden des Angebots keine konkrete Buchung, erlischt die Angebotspflicht des Dienstleisters.

4.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen abgegebenen Buchung des Gastes durch den Dienstleister zustande und gilt so als schriftlich abgeschlossener Vertrag.
Mündliche Buchungen, Vereinbarungen, Änderungen oder mündliche Bestätigungen des Dienstleisters haben keinen Vertragswert.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterkunfts-Leistung hat begrenzte Gültigkeit.

4.3.1. Wenn der Gast vor Ablauf der festgelegten Frist die Unterkunft verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Gegenwert der vertraglich festgelegten Leistung. Der Dienstleister ist berechtigt, das vorzeitig frei gewordene Zimmer weiter zu verkaufen.

4.3.2. Jede vom Gast eingeleitete Verlängerung des Unterkunftsdienstes bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Der Dienstleister ist berechtigt, in solchen Fällen die Begleichung des Preises der bereits erbrachten Leistung zu verlangen.

4.4. Für eine Erweiterung und/oder Änderung des Vertrags ist eine schriftliche Übereinkunft der Parteien notwendig.

5. Stornierungsbedingungen

5.1.
In der Haupt- und Spitzensaison ist eine kostenlose Stornierung der Unterkunft 15 Tage vor Ankunft möglich, bei einer Stornierung innerhalb von 15 Tagen beträgt die Vertragsstrafe den Zimmerpreis für 1 Tag oder den auf 1 Tag berechneten Pauschalpreis.
In der Mittel- und Nachsaison ist die kostenlose Stornierung mindestens 72 Stunden vor der Ankunft möglich, innerhalb von 72 Stunden beträgt die Vertragsstrafe den Zimmerpreis für 1 Tag oder den auf 1 Tag berechneten Pauschalpreis.

a) Hat die Vertragspartei die Unterkunftsleistung nicht durch eine Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgelegte Weise gesichert, dann erlischt die Erfüllungspflicht des Dienstleisters am Anreisetag nach 18:00 Uhr Ortszeit.

b) Hat die Vertragspartei die Unterkunftsleistung durch eine Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgelegte Weise gesichert, kommt aber am Anreisetag bis 18:00 Uhr Ortszeit nicht an, oder teilt vorher ihr verspätetes Eintreffen nicht mit, dann macht der Dienstleister eine im Vertrag festgelegte Vertragsstrafe, mindestens aber den Anspruch auf den Unterkunftspreis für einen Tag geltend. In diesem Fall wird die Unterkunft für den Vertragspartner am Tag nach der Ankunft bis 12.00 Uhr reserviert. Danach endet die Leistungspflicht des Dienstleisters.

5.2. Für die Buchung von Spezialprodukten zu Sonderbedingungen, für Gruppenreisen oder für Veranstaltungen legt der Dienstleister abweichende Bedingungen in einem Einzelvertrag fest.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise des Barack Thermal Hotel & Spa (Rack Rate) sind an der Rezeption einzusehen. Die Preisliste für sonstige Leistungen steht in dem jeweiligen Bereich des Hotels (Restaurant, Heilzentrum, Wellness) zur Verfügung.

6.2. Der Dienstleister ist berechtigt, die Preise und die Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu andern.

6.3. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden und gesetzlich geregelten Steuersatz der Preise (MwSt., Kurtaxe) an. Der Dienstleister überträgt die durch die Änderung des Steuergesetzes (MwSt., Kurtaxe) entstehenden Mehrkosten ohne Vorankündigung an den Vertragspartner.

6.4. Aktuelle Vergünstigungen, Pauschalen und sonstige Angebote werden auf der Webseite barack.hu bekannt gegeben.

7. Zahlungsweise, Garantie

7.1. Der Dienstleister macht die gegenüber dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen spätestens nach der Inanspruchnahme, vor Verlassen des Hotels geltend, er kann jedoch auch, auf besondere Vereinbarung, die Möglichkeit einer Nachzahlung geben.

7.2. Der Dienstleister kann für die Nutzung der vertraglichen Leistung und als Garantie für die Erstattung des Gegenwerts:

a) eine Kreditkartengarantie fordern, wobei der Gegenwert für die bestellte und bestätigte Dienstleistung auf der Kreditkarte gesperrt wird,

b) eine Vorauszahlung eines Teils oder der ganzen Summe des Teilnahmepreises fordern.

7.3. Die Vertragspartei kann ihre Rechnung in HUF begleichen, und/oder in Euro

a)  bzw. in der Währung, deren Annahme der Dienstleister angibt. In diesem Fall erfolgt die Umrechnung beziehungsweise Rechnungsstellung zu dem Kurs für den Devisenkauf, der am Ankunftstag des Gastes bei der kontoführenden Bank des Dienstleisters gültig ist.

b) Der Dienstleister akzeptiert bargeldlose Zahlungsarten (Kreditkarte, Sz.É.P.-Karte, Zahlung über das Krankenkassen-Konto, weiterhin auf Grundlage eines gesonderten Vertrags: Coupon, Gutschein usw.). Die aktuelle Liste wird dem Vertragspartner auf Wunsch zu Verfügung gestellt.

8. Art und Bedingungen für die Beanspruchung der Leistung

8.1 Am Anreisetag steht das Hotelzimmer dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung (Check in), am Abreisetag muss er es bis 11:00 Uhr verlassen (Check out).

8.2. Will der Gast am Anreisetag das Zimmer vor 6:00 Uhr morgens in Besitz nehmen, wird ihm die vorangehende Nacht angerechnet.

9. Haustiere

9.1. Gegen eine extra Gebühr können Haustiere ins Barack Thermal Hotel & Spa mitgebracht werden. Die jeweiligen Preise sind der Webseite des Dienstleisters zu entnehmen.

10. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungspflicht

10.1. Der Dienstleister ist zu einer umgehenden Kündigung des Vertrags bezüglich der Unterkunftsleistung berechtigt, kann also die Leistungen in den Fällen verweigern, wenn:

a) der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Zimmer, beziehungsweise die Einrichtung nicht zweckmäßig benutzt,

b) wenn sich der Gast in Bezug auf die Sicherheit, Ordnung und das Personal der Unterkunft unangemessen oder unhöflich benimmt, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder ein bedrohliches, verletzendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten an Tag legt,

c) wenn der Gast an einer ansteckenden Erkrankung leidet.

d) wenn die Vertragspartei bis zu der vertraglich festgelegten Frist ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht nachkommt.

10.2. Wird der Vertrag zwischen den Parteien wegen Ereignissen höherer Gewalt nicht erfüllt, so erlischt seine Wirkung.

11. Unterbringungsgarantie

11.1. Kann der Dienstleister in der von ihm betriebenen Einrichtung aus eigenem Verschulden (z.B. Überfüllung, zeitweise Betriebsprobleme usw.) die im Vertrag festgelegten Leistungen nicht sichern, muss er unverzüglich für die Unterbringung des Gastes sorgen.

11.2. Der Dienstleister ist verpflichtet;

a) die im Vertrag festgehaltenen Leistungen, zu dem darin bestätigten Preis und für die festgelegte Zeitspanne – oder bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einer anderen Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie zu sichern/anzubieten,  Zusätzliche Kosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters;

b) einmalig dem Gast ein kostenloses Telefonat zur Mitteilung der Änderungen des Unterkunftsorts zu ermöglichen;

c) einen kostenlosen Transfer des Gastes für den Umzug in die angebotene, vorübergehende Unterkunft und einen eventuellen späteren Rückzug sicherzustellen.

11.3. Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen makellos nach, beziehungsweise wenn der Gast die angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert, können bei der Vertragspartei nachträglich keine Ansprüche auf Schadenersatz gestellt werden.

12. Erkrankung, Tod des Gastes

12.1. Erkrankt der Gast in der Zeit, in der er die Unterkunftsleistung in Anspruch nimmt, und kann er in eigener Sache nicht vorgehen, kann der Dienstleister ärztliche Hilfe vorschlagen.

12.2. Bei Erkrankung/Tod des Gastes ist der Dienstleister berechtigt eine Kostenkompensation  von den Angehörigen, Erben, des Kranken/Toten beziehungsweise der Person, die die Rechnung begleicht, zu fordern; um die eventuellen ärztlichen Kosten, den Gegenwert der vor dem Tod beanspruchten Leistungen und für eventuelle Schäden an Ausrüstungen oder Einrichtungsgegenständen, die in Verbindung mit der Krankheit/Tod entstanden sind, zu decken.

13. Rechte des Gastes

13.1. Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer und die Einrichtungen der Unterkunft, die zu den üblichen Dienstleistungen gehören und für die keine speziellen Verfügung getroffen werden müssen, zweckentsprechend zu nutzen.

13.2. Der Gast ist berechtigt, sich während seines Aufenthalts im Hotel über die vom Dienstleister erbrachten Leistungen zu beschweren. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle während dieser Zeit ihm schriftlich übermittelten (oder von ihm protokollieren) Beschwerden zu bearbeiten.

13.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt nach seiner Abreise von der Unterkunft.

14. Verpflichtungen des Gastes

14.1. Der Gast ist verpflichtet, den Gegenwert für die im Vertrag bestellten Leistungen bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der festgelegten Weise zu bezahlen.

14.2. Der Gast darf in die Gastronomieeinrichtungen des Hotels keine eigenen Speisen und Getränke mitbringen.

15. Pflicht des Gastes zum Schadensersatz

Der Gast ist für alle Schäden und Nachteile verantwortlich, die dem Dienstleister oder einer Drittperson infolge der Fehler des Gastes, seiner Begleitperson oder einer Person, die seiner Aufsichtspflicht unterliegt, entstehen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte das Recht hat, Schadensersatz direkt beim Dienstleister zu verlangen.

16. Rechte des  Dienstleisters

Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die erbrachten oder vertraglich bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, steht dem Dienstleister zur Sicherung seiner Ansprüche ein Pfandrecht an dem persönlichen Eigentum des Gastes zu, das dieser in die Einrichtung mitgebracht hat.

17. Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet;

a) die Unterkunft und andere im Rahmen des Vertrags bestellte Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Servicestandards zu erbringen;

b) Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die notwendigen Schritte zur Beseitigung des Problems zu unternehmen, was er auch schriftlich dokumentieren muss.

18. Haftung des Dienstleisters für Schäden

18.1. Der Dienstleister übernimmt Haftung für alle Schäden, die dem Gast innerhalb der Einrichtung infolge von Fehlern des Dienstleisters oder seiner Angestellten entstanden sind.

18.1.1. Die Verantwortlichkeit des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die nicht durch Angestellte des Dienstleisters oder seinen Gästekreis, sondern durch unabwendbare Ereignisse entstanden sind, oder vom Gast selbst verursacht wurden,

18.1.2. Der Dienstanbieter kann in der Einrichtung Plätze festlegen, zu denen der Gast keinen Zutritt hat. Für eventuelle Schäden, Verletzungen, die an solch einem Platz entstanden sind, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

18.1.3. Der Gast muss den entstandenen Schaden umgehend an der Rezeption melden und dem Hotel alle notwendigen Angaben zur Verfügung stellen, die zur Klärung des Schadenfalles, eventuell zur Protokollierung durch die Polizei oder für ein polizeiliches Vorgehen notwendig sind.

18.2. Der Dienstleister übernimmt auch in dem Fall die Haftung für Schäden, die durch den Verlust, Beschädigung oder Vernichtung des Eigentums des Gastes entstehen, wenn der Gast diese an den vom Dienstleister festgelegten Plätzen, beziehungsweise an  den im Allgemeinen dafür bestimmten Plätzen oder in seinem Zimmer aufbewahrt hat.

18.2.1. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld übernimmt der Dienstleister nur dann Haftung, wenn er diese ausgesprochen zum Zweck der Aufbewahrung übernommen hat, oder der Schaden aus solchen Gründen entstanden ist, für die er gemäß den allgemeinen Richtlinien verantwortlich ist. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Gast.

18.3 Die Entschädigung beträgt das 50-fache des vertraglich festgelegten täglichen Zimmerpreises, sofern der Schaden nicht geringer ist.

19. Geheimhaltung

Der Dienstleister kommt seiner vertraglichen Verpflichtung gemäß Gesetz LXIII von 1992 zum Schutz personenbezogener Daten und zur Veröffentlichung öffentlicher Daten  und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für den Datenschutz nach.

20. Höhere Gewalt

Jeder Grund oder Umstand (wie Krieg, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf den der Dienstleister keinen Einfluss hat (höhere Gewalt), befreit jede Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, solange ein solcher Grund oder Umstand vorliegt Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sie nach besten Kräften bemüht sind, die Wahrscheinlichkeit dieser Ursachen und Umstände auf das geringstmögliche Maß zu beschränken und verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

21. Anwendbares Recht in den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien

Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei sind die Verfügungen des Bürgerlichen Gesetzbuches richtungweisend.

22. Webseite

22.1 Verweise und Links
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22.2 Urheberrecht
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23. Anwendung und Datenschutz

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Nutzungsbedingungen

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