Barack Thermal Resort, Tiszakécske

Saunawelt

Hausordnung

  1. Die Dienstleistungen der Saunawelt kann jeder auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr in Anspruch nehmen.
  2. Die Saunen dürfen nur entsprechend den Allgemeinen Sauna- Richtlinien (Saunaetikette) und auf eigene Verantwortung benutzt werden.
  3. Um niveauvolle Leistungen zu garantieren, wurde ein neues System eingeführt. Wenn der Gast seine Kleidung in der Garderobe abgibt, erhält er ein Kontrollarmband. Der Gast haftet für das Armband, bei dessen Beschädigung oder Verlust muss er 2500 HUF zahlen.
  4. Die Dienstleistungen der Saunawelt dürfen nur zweckentsprechend in Anspruch genommen werden.
  5. Kinder unter 14 Jahren können die Saunawelt nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Bei infektiösen oder fieberhaften Erkrankungen darf die Saunawelt nicht benutzt werden.
  6. In den Umkleideräumen, Duschen und im Saunabereich ist das Tragen von Badeschuhen Pflicht. Die Saunakabinen dürfen nur barfuß betreten werden.
  7. In den Saunen der Saunawelt ist die Verwendung von Handtüchern oder Saunalaken Pflicht.
  8. Wir bitten unsere Gäste, die Saunabank, die mit dem Körper direkt in Berührung kommt, immer mit einem Saunalaken abzudecken. Aus hygienischen Gründen ist es verboten, die Saunabank mit dem nackten Körper zu berühren.
  9. Im Ruheraum mit dem Sandbad ist die Benutzung eines Saunalakens Pflicht.
  10. Aus hygienischen Gründen ist das Duschen vor der Benutzung des Tauchbeckens obligatorisch.
  11. Bitte teilen Sie eventuelle Probleme oder Bemerkungen unseren Kollegen an der Rezeption der Saunawelt mit, damit baldmöglichst für Abhilfe gesorgt werden kann.
  12. Auf dem Gebiet der Saunawelt ist es verboten:
    • Eigenes Duftöl, sowie Salz, Honig und sonstige Produkte mitzubringen;
    • Der Konsum von Speisen, das Rauchen und übermäßiger Alkoholkonsum;
    • Alle Tätigkeiten, die außerhalb des Bereiches der Saunawelt liegen, gegen die Rechtsregeln verstoßen oder die öffentliche Moral verletzen;
    • Die Verwendung von gefährlichen und brennbaren Stoffen und / oder Gegenständen (Sprengstoffe, pyrotechnische Geräte, Waffen).
  13. Die Dienstleistungen der Saunawelt können nur innerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden (mit Ausnahme, wenn das Gegenteil von dem Betreiber gestattet wurde).
  14. Die Gäste der Saunawelt sind verpflichtet unter Beachtung der Schließstunde der Saunawelt das Gebiet zu dem gegebenen Zeitpunkt zu verlassen.
  15. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Richtlinien und der allgemein anerkannter Verhaltensregeln sind unsere Kollegen berechtigt, den Gast darauf aufmerksam zu machen, oder ihn im Falle des Scheiterns aufzufordern, das Gebiet zu verlassen. In Fällen, die die Vollmacht der Mitarbeiter der Saunawelt überschreiten, sind diese berechtigt, die Hilfe der Geschäftsleitung, Polizei oder anderer behördlichen Stellen in Anspruch zu nehmen, deren Anweisungen für jeden verbindlich sind. Der ausgeschlossene Gast kann keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen.
  16. In der Saunawelt sind alle Gäste verpflichtet, auf die Ordnung und Sauberkeit zu achten, eine Grundvoraussetzung ist der Respekt gegenüber dem anderen Gast und kultiviertes Verhalten.
  17. Das Theiß-Heil- und Erlebnisbad haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die auf die Nichtbeachtung der Richtlinien oder das verantwortungslose Verhalten der Gäste zurückzuführen sind.
  18. Weiterhin haftet es nicht für Gegenstände, die in der Saunawelt oder in der Garderobe hinterlassen wurden.
  19. In sonstigen Fragen ist die Hausordnung des Theiß-Heil- und Erlebnisbads richtungweisend.
  20. Vorliegende Hausordnung des Theiß-Heil- und Erlebnisbads kann die Geschäftleitung aus eigenem Ermessen ändern oder ergänzen.
  21. Die vorliegende Richtlinie für die Saunawelt ist für alle Gäste, die die Dienstleistungen der Saunawelt nutzen, frei zugänglich und einsehbar. Das Lösen der Eintrittskarte bedeutet gleichzeitig das Akzeptieren der Hausordnung.
  22. Es ist verboten, die Saunalaken aus der Saunawelt zu bringen.

Wir bitten unsere verehrten gäste, den anordnungen vorliegender hausornung folge zu leisten.

Die Eigentümerfamilie