Hausordnung

Betreiber

Istvánné Szabó
Firmensitz: H-6060 Tiszakécske, Szabolcska M. utca 43.
Nummer des Unternehmerausweises: EV-201964
Steuernummer: 61535611-2-23

  1. Diese Richtlinie regelt die Nutzung des Heil- und Erlebnisbads, und die Bedingungen für die Nutzung von Diensten, die in den Einrichtungen bereitgestellt werden. Diese Richtlinie gilt für das gesamte Gebiet der Einrichtungen.
  2. Befolgen Sie bitte die Vorschriften dieser Richtlinie und die Warnhinweise unserer Mitarbeiter!
  3. Durch das Lösen des Tickets erkennen die Gäste des Bads die Bestimmungen dieser Richtlinie als für sich verbindlich an, die Kenntnisnahme und das Verständnis der Bestimmungen und Bedingungen in diesem Dokument liegt in der Verantwortlichkeit der Gäste. Der Betreiber weist die Gäste ausdrücklich darauf hin, dass die Erlebniselemente von jedermann nur auf eigene Verantwortung und in einem guten Gesundheitszustand benutzt werden dürfen.
  4. Jeder Person, die die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht einhält, können die Dienstleistungen verweigert werden und sie kann, falls dies gerechtfertigt ist, aus dem Bereich des Bads und anderer Einrichtungen ausgewiesen werden.
  5. Öffnungszeit des Bads von April bis Oktober täglich: 9:00 – 20:00 Uhr und von Oktober bis April 9:00 – 22:00 Uhr. (Die Schließung des Hallenbads und der Außenbecken, sowie die Abschaltung der Erlebniselemente und Rutschen erfolgt jedoch 15 Minuten vor den Schließungszeiten.)
  6. Die Kasse öffnet um 9:00 Uhr, die Kasse schließt 1 Stunde vor Schließen des Bades.
  7. Schwimmbad: 06.00 - 09.30 Uhr (Im Winter ist nur das Hallenbad geöffnet, im Sommer steht auch das Freibad zur Verfügung.
  8. Das Wasser der Thermalbecken wird täglich abgelassen. Damit die Gäste bei Öffnung des Bads in frischem Heilwasser baden können, beginnt das Ablassen des Heilwassers aus den Becken eine, beziehungsweise eine halbe Stunde vor deren Schließung.
  9. Die Saunawelt kann täglich ab 10:00 Uhr benutzt werden. Die Schließung erfolgt 15 Minuten vor Schließung des Bads.
  10. Der Betreiber kann die Öffnungszeiten der Einrichtungen in begründeten Fällen ändern (insbesondere aber nicht ausschließlich an Feiertagen, nationalen Feiertagen usw.), muss die Gäste jedoch im Voraus informieren, vorzugsweise schriftlich in der Lobby der Einrichtungen oder auf der Webseite, online.
  11. Der Betreiber ist berechtigt, die Einrichtungen in begründeten Fällen (aus technischen Gründen, aufgrund von Veranstaltungen usw.) ganz oder teilweise zu schließen. Die Gäste haben aus diesen Gründen gegenüber dem Betreiber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche. Die Gäste werden jedoch auch vor Ort oder online über diese Veranstaltungen informiert.
  12. Im Falle einer möglichen Leistungsminderung aus technischen Gründen behält sich der Betreiber das Recht vor, zu entscheiden, ob er eine Preisänderung vornimmt oder nicht.
  13. Beim Betreten des Bades lösen Sie bitte das Ticket an der Kasse, oder weisen Sie eine andere Eintrittsberechtigung (Dauerkarte, Geschenkgutschein usw.) vor.
  14. Wer das Bad ohne gekauftes Ticket nutzen möchte, wird vom Betreiber aufgefordert, das Bad unverzüglich zu verlassen, gegebenenfalls kann auch behördliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
  15. Gekaufte Tageskarten berechtigen Sie zum einmaligen Eintritt (außer wenn der Gast gleichzeitig mit dem Eintrittsticket auch ein Austrittsticket löst).
  16. Der Verkauf von Eintrittskarten wird 1 Stunde vor Schließung eingestellt, so dass kein neuer Gast das Bad betreten kann.
  17. Der Eintritt in das Bad erfolgt in Reihenfolge der Ankunft. Ausnahmen können mit vorher angemeldeten Gruppen gemacht werden; bei Behinderten und werdenden Müttern (die beiden letzteren Gruppen müssen auf Verlangen ihre Berechtigung vertrauenswürdig nachweisen).
  18. Die Eintrittskarte berechtigt innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer zu den ihrem Typ entsprechenden Eintritten.
  19. Das Ticket ist nur für die Dienstleistungen gültig, für das es gekauft wurde.
  20. Gäste, die Anspruch auf eine ermäßigte Eintrittskarte haben: - für Kinder unter 3 Jahren ist der Eintritt zum Bad frei. (Auf Verlangen des Betreibers muss das Alter durch die Begleitperson glaubwürdig nachgewiesen werden.) - Personen im Rentenalter (d.h. Personen, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Rentenanspruch erworben haben und dies glaubwürdig nachweisen können) - Einwohner von Tiszakécske gegen Vorlage eines Dokuments, das zur Ermäßigung berechtigt (Personalausweis, Adresskarte etc.)  Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Echtheit der vorgelegten Bescheinigung für die Ermäßigung selbst festzustellen.
  21. Alle zu dem Komplex gehörenden Gebäude und Parkplätze, sowie die Zugangs- und die bezüglicher der Sicherheit riskanten Bereiche werden mit einem kontinuierlich arbeitenden Video- (Kamera-) System überwacht. Der Betreiber bewahrt die Aufzeichnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf, und wenn die Aufzeichnungen nicht verwendet werden, dann löscht er sie endgültig (ebenfalls gemäß den gesetzlichen Vorschriften). Die Aufzeichnungen dürfen nur der zuständigen Behörde übergeben werden.
  22. Die Nutzung einer separaten Leistung (Safe, Sauna, Wellness- und Spa-Service) ist nicht im Eintrittspreis inbegriffen.
  23. Die Leistungen des Komplexes und die Sauna kann jeder Gast auf eigene Verantwortung in Anspruch nehmen. Becken für Schwimmer dürfen nur von Gästen, die schwimmen können, benutzt werden, wenn die Wassertiefe das rechtfertigt.
  24. Gäste unter 14 Jahren dürfen sich im Gebiet des das Heil- und Erlebnisbads nur unter Aufsicht der Eltern oder in Begleitung eines Erwachsenen (Person über 18 Jahren) aufhalten.
  25. Alle Gäste sind verpflichtet, die gegebenen Anweisungen der Warnschilder, Piktogramme usw., die sich an den Becken befinden, zu befolgen. Die Anweisungen des Bademeisters sind für die Benutzung aller Rutschen, Becken und aller Erlebniselemente, die im Badbereich verwendet werden, verbindlich.
  26. Im Falle eines Gewitters (Blitzschlag) müssen die Gäste auf Anweisung des Beckenaufsehers und des Bademeister das Becken verlassen.
  27. In den Schließfächern können Werte nur auf eigene Verantwortung aufbewahrt werden. (Der Betreiber und seine Mitarbeiter sind nicht verantwortlich für die im Schließfach aufbewahrten Gegenstände.)
  28. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, Wertsachen usw. die in das Becken gefallen sind, er kann aus solch einem Grund nicht zur Demontage, Kontrolle usw. von Rohrleitungen oder Abflüssen verpflichtet werden.
  29. Bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden an Ausrüstungen oder Einrichtungen des Komplexes trägt der Gast, der die Schäden verursacht hat, die Kosten der Wiederherstellung.
  30. Wegen gesteigerter Rutschgefahr ist im Komplex das Tragen von Badeschuhen anzuraten.
  31. Die Einrichtungen dürfen von Personen, die an einer Infektion oder an einer ansteckenden Hautkrankheit leiden, verletzt sind oder offenen Wundoberflächen usw. haben, nicht in Anspruch genommen werden. Sollte einer unserer Mitarbeiter auf eine solche Person aufmerksam werden, kann die berechtigte Person den Gast anweisen, die Becken oder die öffentlichen Bereiche zu verlassen.
  32. Betrunkene oder Personen, die unter dem Einfluss von Drogen (Medikamente, Drogen usw.) stehen, die Bewusstseinsveränderungen verursachen, dürfen sich weder in den Räumlichkeiten der Einrichtungen aufhalten noch die dort angebotenen Dienste nutzen.
  33. Erwachsene dürfen das Kinderbecken nicht ohne Kinder benutzen.
  34. Das A'la Carte Restaurant (Thermal Restaurant und Café) im Badbereich darf nicht mit nassem Körper und ohne Badeschuhe benutzt werden.
  35. Das Einhalten der behördlichen Vorschriften (Gesundheits-, usw.) ist obligatorisch, um die ungestörte Erholung und sportliche Aktivitäten der Gäste sicherzustellen ist es verboten: die Becken ohne vorherige Dusche und Fußbad zu benutzen; das Bad ohne entsprechende Badekleidung zu benutzen; die Becken mit Öl, Sonnencreme, Sand usw. am Körper zu benutzen; das Hallenbad mit Straßenschuhen, in Straßenkleidung zu betreten; die Treppenzugänge zu den Becken zu besetzen; von der Seite in die Becken zu springen, bzw. die Ruhe anderer Gäste zu stören und sie bei der Benutzung der Becken zu behindern oder zu gefährden; für Nichtschwimmer der Aufenthalt im tiefen Wasser; in den Becken zu essen, rauchen oder Alkohol konsumieren, Abfall in die Becken zu werfen oder die Becken sowie das Wasser in den Becken auf andere Weise zu verunreinigen; zerbrechliche Gegenstände oder Gegenstände, die Unfälle, Verletzungen oder Empörung usw. verursachen können (Flaschen, Gläser usw.) in die Becken zu bringen; Körperpflegeprodukte in den Becken und in dem Gebiet der überdachten Badanlagen zu benutzen;  Bälle, Gummimatratze oder andere Gegenstände, die die anderen Badegäste stören, in die Heilbecken, Whirlpool und in das Tauchbecken mitzunehmen; Feuergefährliche und explosive Materialien, Waffen, Chemikalien usw. mitzubringen; Tiere mitzubringen; Bänke, Stühle, Schaukeln oder andere Ausrüstungsgegenstände nicht für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, oder an einen anderen Ort zu bringen; auf das Gebiet des Bads Autos oder Motorräder zu bringen und in der Öffnungszeit damit zu verkehren; etwas zu verkaufen, Flyer zu verteilen, betteln; sich gegen die öffentliche Moral und Ordnung zu verhalten, die Regeln des Zusammenlebens in irgendeiner Weise zu verletzen.
  36. Wenn der Gast das Wasser im Becken absichtlich oder fahrlässig verschmutzt und deshalb das Becken geschlossen, abgelassen oder desinfiziert werden muss, behält sich der Betreiber das Recht vor, dem Gast die sich daraus ergebenden Kosten und darüber hinaus den Ersatz für den Verlust der Einnahmen anzurechnen.
  37. Übelkeit, Unfälle (sofern die Bewegung der verletzten Person dies zulässt) im Bereich Einrichtungen sind im Erste-Hilfe-Raum am Eingang des Bads durch qualifiziertes Personal und mit geeigneten Mitteln zu behandeln. Bei Beobachtung oder Verdacht auf Erste-Hilfe-Fälle (z. B. Verletzungen, Übelkeit) informieren Sie bitte sofort das Personal des Bades. Die vorgekommenen Fälle werden protokolliert. Die erfolgte Versorgung – bzw. Bemerkungen, die von den Betroffenen als wichtig angesehen werden – werden von dem Betroffenen oder dessen Begleiter, bzw. der Person, die die Versorgung durchgeführt hat, mit ihrer Unterschrift bestätigt.
  38. Zur Verhinderung von Brandfällen ist es verboten: in den Umkleideräumen, Kabinen, auf den Fluren, Toiletten, bzw. den gesamten geschlossenen Gebieten des Komplexes zu rauchen; in allen Räumlichkeiten zu rauchen, mit Ausnahme der Raucherzone des Strandbads. brennende Zigaretten in Abfallbehälter aus Kunststoff oder in brennbare Abfälle zu werfen; Tätigkeiten auszuführen, die Feuer oder offene Flamme verursachen.
  39. Fundgegenstände geben Sie bitte im Hallenbad beim Bademeister oder an der Hauptkasse ab.
  40. Die Badegäste können ihre Kommentare, Beschwerden mündlich oder schriftlich an der Hauptkasse oder in das dort hinterlegte Gästebuch (Beschwerdebuch) eintragen.
  41. Wenn der Betreiber im Bereich der Einrichtung Werbematerial usw. zur Vorstellung seiner Tätigkeit, oder zu Propagandazwecken herstellt oder herstellen lässt (Video, Audio oder Fotos) und darauf eventuell ein Gast zu sehen ist, hat der Gast in Verbindung mit seinem Erscheinen auf dem Werbematerial oder anderen Datenträgern keinerlei Rechte gegenüber dem Betreiber oder irgendeiner anderen Person.
  42. Im Eintrittspreis ist der Preis für die Benutzung der Umkleideräume inbegriffen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für persönliche Kleidung und Gegenstände, die außerhalb des Umkleideraums aufbewahrt werden. Darüber hinaus übernimmt er keine Verantwortung für Kleidung oder andere Gegenstände, die in den Bereich des Komplexes, der Becken und in die Behandlungsräume gebracht werden. Wir empfehlen Ihnen nicht hochwertigen Schmuck, größere Summen Bargeld usw. in den Komplex mitzunehmen, weil der Betreiber für diese keine Verantwortung übernimmt.
  43. Benutzung der Sauna: Für die Saunawelt ist eine gesonderte Hausordnung gültig, die in der Saunawelt ausgehängt ist. Wenn der Gast ein Ticket für die Saunawelt löst, kennt er gleichzeitig damit die Hausordnung an und verpflichtet sich, sie einzuhalten.
  44. Benutzung der Heilbecken: Nach maximal 30 Minuten Baden in den Heilbecken sollten Sie sich ausruhen! Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nicht im Heilwasser aufhalten. In folgenden Fällen wird die Nutzung des Heilwassers nicht empfohlen: schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, akute, entzündliche Erkrankungen, Krebserkrankungen, schwerer Bluthochdruck, Infektionskrankheiten, Fieber, Schwangerschaft.
  45. Benutzung des Kinderbeckens: Für noch nicht saubere Kinder sind wasserdichte, spezielle Babywindeln obligatorisch. Angehörige von Kleinkindern dürfen das Kinderbecken nur in gerechtfertigten Fällen benutzen, (es ist Erwachsenen strengstens untersagt, darin zu sitzen und ihre Füße darin zu baden).
  46. Benutzung der Rutschen: Die Rutschen dürfen nur in Fahrtrichtung verwendet werden. Es ist verboten, im Stehen oder rückwärts zu rutschen. Halten Sie beim Starten den richtigen Abstand ein, um ein Aufeinander-Rutschen zu vermeiden. Bis zur Ankunft im Becken darf die nächste Person nicht losrutschen. Es ist verboten, die Rutschen im betrunkenen oder benommenen Zustand zu benutzen. Für Personen, die nicht sicher schwimmen können, ist die Benutzung der Rutschen verboten (ausgenommen die Kinderrutsche). Von unten oder von der Seite auf die Rutsche zu klettern ist verboten.
  47. Es ist verboten im Restaurant des Bades anderswo gekaufte Speisen oder Getränks zu verzehren.
  48. Ohne die Genehmigung des Betreibers dürfen keine Flyer verteilt oder Plakate an den Wänden oder anderen Flächen der Gebäude aufgehängt werden.
  49. Die Parkplätze können kostenlos benutzt werden. Der Betreiber haftet nicht für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge oder für deren eventuelle Beschädigung. Für Schäden, die sich aus Verstößen gegen die StVO und einer missbräuchlichen Nutzung des Parkplatzes ergeben, ist der Schadenverursacher in vollem Umfang – verwaltungs-, zivilrechtlich usw. verantwortlich.
  50. Bedingungen für die öffentliche Gesundheit: Gemäß der Verordnung 37/1996. (X.18.)des Ministers für öffentliche Gesundheit  ist der Besuch öffentlicher Bäder verboten, bei:  Fieber, ansteckenden Magen-, Darm- und Hauterkrankungen, für Personen, die an Erkrankungen leiden, die mit Krämpfen oder Bewusstseinsverlust einhergehen, oder die ausgedehnte Hautveränderungen verursachen, - betrunkenen oder unter dem Einfluss von Rauschgift bzw. Beruhigungsmitteln stehenden Personen. Wenn die Person, die den Dienst nutzt oder nutzen möchte, eines der oben genannten Symptome aufweist, kann ihr auch der Zugang oder die Nutzung des Dienstes verweigert werden. Wenn der Gast die oben genannten Reinheitskriterien nicht erfüllt, kann der Mitarbeiter des Komplexes, z.B. der Bademeister, die Beckenaufsicht, der Sicherheitsbeamte, der Schichtführer den Betreffenden auffordern, sich einer ärztlichen – vom Betreiber unabhängigen - Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob sein Zustand eine Gefahr für die übrigen Badegäste darstellt.
  51. Vorliegende Hausordnung ist für jeden Gast verbindlich, der den Komplex betritt. Der Betreiber behält sich das Recht auf Änderung der Verfügungen der Hausordnung vor. Die Verfügungen der jeweils ausgehängten Hausordnung sind richtungsweisend, haben aber keine rückwirkende Wirkung.

WIR BITTEN UNSERE VEREHRTEN GÄSTE, DEN ANORDNUNGEN VORLIEGENDER HAUSORNUNG FOLGE ZU LEISTEN.

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